Aktuelle Entwicklungen im E-Health Bereich - Wie geht es weiter?

Di, 23.04.2019

Die Digitalisierung und ihre verschiedenen Facetten sind momentan in Gesellschaft und Politik viel diskutierte Themen in Deutschland. Neben den Forderungen nach einem schnelleren Ausbau des Glasfasernetzes, den Warnungen vor dem Fachkräftemangel im IT-Sektor und zahlreichen Buzzwords wie „Big Data", spielt in Deutschland eine einheitliche, digitale Gesundheitsakte immer wieder eine entscheidende Rolle in der Diskussion. Dieses Themengebiet wollen wir Ihnen im Rahmen dieses Blogs näherbringen und kritische Aspekte beleuchten.

Was in Teilen des Baltikums und Österreich bereits heute Realität ist, steckt hier zu Lande noch in den Kinderschuhen: Eine einheitliche elektronische Patientenakte (kurz: ePA).
Ein solches Medium kann verschieden definiert werden. Der BDI sieht eine ePA,„ als eine Form der Zusammenführung von personenbezogenen Daten und Informationen, die durch den Versichertennutzen getrieben wird, um eine integrierte und individualisierte Versorgung eines Einzelnen zu schaffen". Eine sinnige Definition - die jedoch nicht bundesweit gilt.

Die durchscheinenden Vorteile lassen sich hingegen nicht von der Hand weisen: schnellere und sicherere Information von behandelnden Ärzten, Integrationsmöglichkeiten von Patientenanwendungen oder Speicherung von Videobehandlungen, insgesamt eine verbesserte Versorgung.

Die Verbesserungspotenziale in diesem Bereich sind so zahlreich wie die Verknüpfungsoptionen. Jedoch gleichzeitig auch der Regulationsbedarf. Zwar ist seit dem 14 März 2019 festgelegt, dass alle Krankenkassen ihren Versicherten bis 2021 eine elektronische Krankenakte anzubieten haben, aber viele grundlegende Aspekte gilt es noch durch den Gesetzgeber zu klären.

Als Beispiel sei die Ablageform der Daten in den Akten genannt: Soll es sich hierbei um unveränderliche Dokumente handeln oder interaktive Dateien, welche von verschiedenen Ärzten bearbeitet werde können? Sollen diese Daten zentral oder dezentral gespeichert werden? Wie sollen die Dokumente strukturiert werden? Und vor allem: wer hat Zugriff und ist verantwortlich für den Datenschutz?

Erste Pilotprojekte, beispielsweise von der Techniker Krankenkasse oder der AOK Nordost gewähren dem Patienten Einblicke in seine Gesundheitsakte und zeigen mögliche Gestaltungsformen eines solchen Projektes.

Zusammenfassend muss resümiert werden: Es bleibt noch viel zu tun auf dem Weg zu einer ePA im deutschen Kontext. Es kann jedoch stark davon ausgegangen werden, dass sich der Output für alle Beteiligten, besonders jedoch für die Patienten, lohnen wird.

Wir bei SKC freuen uns darauf, die Entwicklungen in diesem spannenden Themenfeld zwischen Krankenkassen, Ärzten und Patienten als Experten für Digitalisierung im Gesundheitssektor mitzugestalten.

VON Univ.-Prof. Dr. med. Matthias P. Schönermark, Geschäftsführender Gesellschafter und Sebastian Marben, B. Sc. Wirtschaftswissenschaften

Quelle: BDI-Initiative Gesundheit Digital

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