Erprobungsregelung: Strategische Begleitung (nach § 137e SGB V)

Thema: Reimbursement-Strategie im deutschen GKV-Markt
Klient: Schwedisches, europaweit tätiges Medizintechnikunternehmen
Anwendung: Asthma-Diagnostik

Herausforderung

Das Unternehmen vermarktete seit über zehn Jahren sein Produkt in Deutschland. Zwar wurde der fachärztliche Marktanteil (Pneumologen) zu 80% über IGeL- und PKV-Leistungen erschlossen, die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung im ambulanten Bereich insbesondere bei den Hausärzten war bis dahin aber nicht gegeben.

SKC wurde beauftragt, die geeigneten Erstattungswege zu prüfen und einen erfolgversprechenden Weg zu entwickeln. Im weiteren Verlauf des Projektes ging es darum, die gerade im ersten Anlauf eingeführte Erprobungsregelung nach § 137e SGB V zu beantragen, diesen Prozess strategisch zu begleiten und ein flankierendes Stakeholder Management zu implementieren.

Lösung und Ansatz

Nach einem ersten Screening der Versorgungsrealität und der Analyse des Wertversprechens des Produktes (der Value Story) wurden die wesentlichen Zugangswege evaluiert und als möglicher Weg die Erprobungsregelung identifiziert.

Die strategische Entscheidung, diesen Weg einzuschlagen, wurde vorbereitet und in der schwedischen Zentrale gefällt.

In der Erprobung kommt es auf die Vorbereitung des Prüfungsantrags in der Antizipation der wesentlichen Entscheidungsparameter an und auf die Vorbereitung der Studie.

  • Dazu wurde zunächst die Value Story mit Key Messages für alle Stakeholder formuliert.
  • Dann wurde die strategische Grundlogik für das Dossier definiert, die Dossiererstellung begleitet und das Stakeholder Management vorbereitet und eingeleitet.

Mehrwert

Der Antrag auf Erprobung wurde positiv beschieden, das bedeutet, dem Produkt wurde ein Nutzenpotenzial zugebilligt. Das Verfahren wurde für zwei Anwendungsgebiete ausgewählt. Nur vier von 50 Anträgen wurden seitens des G-BA positiv beschieden.

Die Preise für die GKV-Erstattung im Rahmen der zweijährigen Studiendauer wurden verhandelt und das Produkt in die klinische Versorgung entsprechend der Bedingungen des § 137e SGB V und der dazu gehörigen Verfahrensordnung aufgenommen.

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