Herr Magnus v. Stackelberg - stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes – zieht für die gesetzliche Krankenversicherung Bilanz über die sich dem Ende neigende Legislaturperiode

Mi, 05.07.2017
In einem Interview mit Herrn Prof. Dr. M. P. Schönermark zog der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes - Herr Magnus v. Stackelberg -  eine Bilanz für die gesetzlichen Krankenversicherung über die sich dem Ende neigende Legislaturperiode der großen Koalition:

Zu Beginn des Interviews wird herausgestellt, dass die Implementierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der Terminservicestellen und das Antikorruptionsgesetz als positiv bewertbare Aktivitäten der großen Koalition zu identifizieren seien. Zudem habe man durch den Innovationsfonds eine Gesetzesgrundlage geschaffen, durch dessen Hilfe Innovationen im Gesundheitssystem gefördert werden, die insbesondere die  stark sektorale Gliederung des Versichertensystems überwinden sollen. Die sich hieraus entwickelnde neue Kooperationskultur zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen trage zur Weiterentwicklung des gesetzlichen Krankenversicherungssystems bei. Mit der Einführung des §137h SGB V zur Bewertung hoher Risikoklassen bei Medizinprodukten sei zudem ein erster Schritt in die richtige Richtung hinsichtlich des Themas „Marktzugang neuer Medizinprodukte“ gegangen worden. Eine konsequente Nutzenbewertung - ähnlich dem AMNOG im Bereich der Arzneimittelzulassung - stehe allerdings noch aus.

Aufgrund des enormen Potentials einer großen Koalition seien aber auch verpasste Chancen identifizierbar, die zu tiefgreifenderen Reformen hätten führen können. Diese werden hauptsächlich im Krankenhausbereich oder auch bei der Über- und Unterversorgung mit Ärzten gesehen. Es seien zwar viele Einzelmaßnahmen initiiert worden, nicht jedoch die Einbettung dieser Maßnahmen in eine Gesamtstrategie. Gerade deshalb habe die nächste Regierung die zentrale Aufgabe eine Gesamtstrategie zur sektorübergreifenden Bedarfsplanung zu entwickeln. Die Neuordnung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus sowie die Auseinandersetzung mit dem „Megathema“ Digitalisierung und der damit einhergehenden Fragestellung des sicheren und schnellen Zugangs von digitalen Versorgungskonzepten im Bereich der Telemedizin sind weitere Themen, mit denen sich die zukünftige Regierung konfrontiert sieht. Dem Trend hin zu einer stärkeren Schwerpunktbildung sowie dem Voranschreiten an Spezialisierungsgraden im Krankenhaussektor gelte es zukünftig durch die Definition klarer Grenzen und Zuständigkeiten entgegenzuwirken. Der eingeschlagene Weg hin zu einer stärkeren Qualitätsorientierung als Folge der Neugründung des IQTiG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) gelte es weiterhin konsequent voranzuschreiten.

Eine mittelfristig strikte Rationalisierung von Leistungen mit Höchstgrenzen bei Leistungsentscheidungen (gem. dem Vorbild des engl. Gesundheitswesens) sei nicht zu befürchten: Einerseits aufgrund der Einführung zahlreicher gesetzl. Maßnahmen, die zu einer erheblichen Steigerung von Leistungsausgaben geführt haben und andererseits angesichts der „grotesken“ Situation eines sich in ländlichen Räumen abzeichnenden Versorgungsproblems gegenüber dem Überversorgungsangebot in städtischen Ballungsräumen.

Ob und inwiefern das duale Krankenkassensystem in den kommenden Jahren weiterhin existent sei, lasse sich nicht eindeutig beantworten, jedoch müsse sich die GKV im Wettbewerb mit der PKV keinesfalls verstecken – das belege auch die positive Entwicklung bei der Wechselrate.

Das gesamte (kostenpflichtige) Interview finden Sie in der Zeitschrift HNO Ausgabe 6/2017.
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