G-BA diskutiert mit Experten aus Wissenschaft und Politik den Einfluss Europas auf das deutsche Gesundheitssystem

Di, 17.12.2019
Am 2. Dezember 2019 haben Experten aus Wissenschaft und Politik auf Einladung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über aktuelle Entwicklungen der europäischen Regulierung und ihren Einfluss auf das deutsche Gesundheitssystem diskutiert. 

Klar gestellt wurden die Kompetenzen der Europäischen Union, kritisch erörtert wurden Auswirkungen des anstehenden Inkrafttretens der Medical Devices Regulation (MDR) und der Vorschlag zur Vereinheitlichung der Nutzenbewertung von medizinischen Technologien auf EU-Ebene („EU-HTA") aus deutscher Sicht. Ein Beitrag zielte auf die Freizügigkeit der Leistungserbringer ab, indem Folgen und Limitationen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Berufsreglementierungen unter die Lupe genommen wurden.

Prof. Dr. Ulrich Becker, Direktor der Abteilung für ausländisches und internationales Sozialrecht am Max-Planck-Institut für Sozialrecht, und Prof. Dr. Ingwer Ebsen, Institut für Öffentliches Recht, Goethe-Universität Frankfurt a. M., diskutierten den Einfluss Europas auf die Gesetzliche Krankenversicherung. Die EU habe insbesondere über Art. 168 Abs. 4 AEUV eine Gesetzgebungsermächtigung zu Maßnahmen zur Schaffung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards von Humanstoffen, Medizinprodukten und Arzneimitteln, wenngleich ebenjener Artikel Abs. 7 auch die Eigenständigkeit und damit Finanzierung der nationalen Gesundheitssysteme garantiert. Dazu zählen insbesondere der Zugang zu Arzneimitteln und Medizinprodukten und die Administrierung der Preise der Gesundheitsprodukte in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Eben hierin liegt der Konflikt in der Diskussion der Bindungswirkung europäischer Regularien für die nationalen Gesundheitssysteme und Institutionen und Marktchancen von Gesundheitsunternehmen.

Laut Ortwin Schulte, Leiter des Referats der ständigen Vertretung Deutschland bei der EU, ist unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 mit einer Einigung zur Harmonisierung der HTA innerhalb der EU zu rechnen. Der Kommissionsvorschlag vom Januar 2018 sei jedoch aufgrund der Vorbehalte der Gesundheitsministerien von Deutschland, Frankreich, Spanien, Polen, Tschechien und Bulgarien wahrscheinlich nicht kompromissfähig.

Auch Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, erwartet im Laufe des kommenden Jahres eine Einigung in der Union, hält die Initiative für Arzneimittel jedoch für verfrüht. Die EU-HTA sei zwar ein „legitimer Ansatz zur Beschleunigung des EU-weiten Zugangs zu neuen Arzneimitteln und Medizinprodukten für Patienten" und würde eventuell den Aufwand für den pharmazeutischen Unternehmer oder Hersteller reduzieren. Dieses Prozedere müsse jedoch „harte" Anforderungen z.B. im Hinblick auf wissenschaftliche Fragen und den Erhalt der Befugnis der nationalen Institutionen zur versorgungskontextbezogenen Beurteilung des Zusatznutzens erfüllen.

Die SKC Beratungsgesellschaft hat am Rechtssymposium des G-BA teilgenommen und berichtet in dieser Blogserie über die Veranstaltung. Gerne kommen wir mit Ihnen über die verschiedenen Themen ins Gespräch. 

Quelle: 

https://www.g-ba.de/service/veranstaltungen/rechtssymposium-europa/

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