Neue Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums soll der digitalen Transformation des Gesundheitswesens auf die Sprünge helfen
- Förderprogramme sollen deutsche Unternehmen bei der Entwicklung von digitalisierten, ganzheitlichen Lösungen finanziell unterstützen.
- Der Zugang in die Regelerstattung soll insbesondere für innovative StartUps durch die Etablierung verbindlicher Fristen und eindeutiger Ansprechpartner bei den Zulassungsbehörden erleichtert werden.
- Der Prozess der Festlegung von Gebührenziffern durch den Bewertungsausschuss soll an Transparenz gewinnen und betroffene Unternehmen und Verbände sollen im Vorfeld stärker beteiligt werden, um eine leistungsgerechte Vergütung digitaler Lösungen zu gewährleisten. Durch den Transparenzgewinn soll zudem eine vereinfachte Kalkulation von Business Cases ermöglicht werden, um auf diese Weise die Generation von Venture Capital zu vereinfachen.
- Neu zu schaffende „Experimentierräume“, in denen Regularien temporär und lokal begrenzt verändert werden können, sollen die Entwicklung und den Marktzugang innovativer Produkte forcieren.
- Universitätskliniken, die in die digitale Infrastruktur investieren, sollen mit einem Budget von 500 Millionen Euro bei der Investition in digitale Infrastruktur unterstützt werden.
- Um die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle anzuregen und die bestehenden Therapie- und Diagnoseverfahren zu verbessern, soll unter strikter Wahrung des Schutzes personenbezogener Patientendaten, Forschungsdaten, klinische Daten und Daten aus der Patientenversorgung bereitgestellt und verknüpft werden dürfen.
- Die Vielzahl an Datenschutz-Regularien im Gesundheitswesen soll unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung durch eine bundeseinheitliche, transparente und verbindliche Datenschutzregelung ersetzt werden.
- Um die Möglichkeiten von telemedizinischen Anwendungen zu fördern, sollen auf Basis der Erkenntnisse derzeit laufender Modellprojekte das bestehende Fernbehandlungs- und verschreibungsverbot überprüft werden.
- Mit der Etablierung der Telematikinfrastruktur sollen 2018 die Voraussetzungen für den sektorübergreifenden Austausch von Gesundheitsdaten geschaffen werden, um grundsätzlich jedem Unternehmen zu ermöglichen, eine gesetzeskonforme elektronische Patientenakte anbieten zu können.
Ob, wann und in welchem Rahmen eine Evaluation der Zielerreichung erfolgt, ist derzeit jedoch nicht Gegenstand des Positionspapiers.
Der Bericht kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/eckpunkte-digitalisierung-gesundheitswirtschaft.pdf?__blob=publicationFile&v=16 (Stand: 14.07.2017)