Australien stoppt die Erstattung homöopathischer Arzneimittel
Auch in Deutschland bleibt die Wirksamkeit alternativer Heilmethoden im Fokus vieler Diskussionen. Homöopathie ist kein fester Bestandteil des Leistungskatalogs der Krankenkassen – dennoch gewähren diverse Krankenkassen unter spezifischen Voraussetzungen die homöopathische Behandlung über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren.
Das Fachblatt PLoS hingegen stellte in einer 2015 durchgeführten Untersuchung fest, dass rein homöopathisch behandelte Patienten weitaus höhere Kosten verursachten, als Patienten, die die Schulmedizin in Anspruch nahmen. Die Untersuchung basierte auf GKV-Routinedaten von 44.550 Patienten der TK. „Es ist doch absurd, wie viel Geld manche gesetzliche Versicherung für Kügelchen und Tinkturen aus dem Fenster wirft, deren Wirksamkeit – selbst nach eigenem Bekunden der Kassen! – nicht belegt ist“, kritisiert Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Im deutschen Bundestag hat es bislang keine ernst zu nehmenden Vorstöße in Richtung Erstattungsverzicht gegeben – lediglich die SPD in Bremen sprach sich für ein Verbot von der Erstattung homöopathischer Arzneimittel im Rahmen von Satzungsleistungen aus. Einen konkreten Anlass für diese Forderung konnte die Fraktion jedoch nicht nennen.
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