Das Arztinformationssystem – Überwiegen die Bedenken und Herausforderungen das Ziel einer qualitativ hochwertigeren Arzneimittelversorgung in Deutschland?
Über den Autor

Univ.-Prof. Dr. med. Matthias P. Schönermark
Gründer und Geschäftsführer
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Fax: +49 511 64 68 14 – 18
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Eine Maßnahme beinhaltet, dass Patienten künftig zu Gute kommen soll, dass Ärztinnen und Ärzten Informationen über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln über ein entsprechendes Informationssystem im Rahmen ihrer Praxissoftware bereitgestellt werden. Damit sollen Mediziner besser über Fragen des Zusatznutzens in Kenntnis gesetzt und bei Therapieentscheidungen unterstützt werden. Bei Nutzenbewertungen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über den Zusatznutzen eines auf dem deutschen Markt neu eingeführten Arzneimittels im Vergleich zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese Bewertung ist eine maßgebliche Basis für die Preisverhandlungen zwischen dem pharmazeutischen Unternehmen und dem GKV-Spitzenverband, um einen angemessenen Preis für das Arzneimittel festzulegen.
Ein positiver Nutzen des Arztinformationssystems ist demnach darin zu sehen, dass innovative Arzneimittel einen schnelleren Einsatz in der Patientenversorgung finden und Patienten von dem erweiterten Informationsfluss der Ärzte profitieren würden. Es besteht jedoch das Risiko einer Unsicherheit der Ärzte im Umgang mit den Zusatznutzenkategorien der Arzneimittel und deren Verordnung, speziell in Bezug auf individuelle Patientengruppen. Die festgelegte Zusatznutzenkategorie könnte die Verschreibungsfrequenz gewisser Arzneimittel im Vergleich zu anderen Arzneimitteln maßgeblich beeinflussen und könnte damit faktisch die Wirkung eines Verordnungsausschlusses haben. Kritiker befürchten zudem, dass die Verordnung bestimmter Arzneimittel laut Zusatznutzen als unwirtschaftliches Verhalten gewertet würde und somit den Regressdruck auf die verschreibenden Ärzte erhöht.
Dabei kommt der Aufbereitung der Informationen innerhalb des Arztinformationssystems eine entscheidende Rolle zu, um einer „Arzneimittelverordnungssteuerung“ entgegenzuwirken. Eine Maßnahme, dem Ziel einer verbesserten Qualität der Arzneimittelversorgung ein Stück weit näher zu kommen, wäre demnach, den Ärzten wirkstoffbezogene Informationen, insbesondere zum Anwendungsgebiet, der Zusatznutzenbewertung und den Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Arzneimittels, bereitzustellen. Zudem sollten die vorhandenen Informationen nur als zusätzliches Informationsmaterial gesehen werden, die keineswegs als Ersatz evidenzbasierter Therapieleitlinien gelten oder aber zur Reduktion der Arzneimittelausgaben führen sollen. Damit bliebt abzuwarten, welche Auswirkungen das Arztinformationssystem zukünftig haben wird und ob Patienten wirklich davon profitieren werden.
Die mehrjährige Expertise im Bereich des AMNOG-Verfahrens, ermöglicht es der SKC Beratungsgesellschaft mbH, Auswirkungen der Nutzenbewertungsverfahren und des darin festgelegten Zusatznutzens innovativer Arzneimittel zu erkennen. Als strategischer Berater erkennen wir zielgerichtete und optimierte Lösungsansätze und stehen unseren Klienten unterstützend zur Seite.
VON Univ.-Prof. Dr. med. Matthias P. Schönermark, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der SKC Beratungsgesellschaft mbH und Dr. rer. nat. Alexandra Kuhn, SKC Beratungsgesellschaft mbH
Quellen:
Bundesgesundheitsministerium: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV
Bundesgesundheitsministerium: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung
Ärzteblatt: Geplantes Arztinformationssystem darf nicht zur Verordnungskontrolle führen