Systemische Therapie bald als Kassenleistung? – Nach positiver IQWiG Bewertung lässt G-BA Entscheidung weiter auf sich warten

Mi, 04.04.2018

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Rund zehn Monate nach der Veröffentlichung des IQWiG Abschlussberichts zur Nutzenbewertung der systemischen Therapie als Psychotherapieverfahren fordert der Fachverband Systemische Gesellschaft (SG) nun die zügige Beschlussfassung des G-BAs und in Konsequenz die Aufnahme der Systemischen Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen.

Nachdem die Systemische Therapie Ende 2008 vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) als evidenzbasiertes, wissenschaftliches Therapieverfahren anerkannt wurde, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im April 2013 die umfassende methodische Bewertung der Systemischen Therapie als Psychotherapeutenverfahren initiiert. Durch einen entsprechenden Beschluss des G-BA Plenums wurde das IQWiG daraufhin erstmalig mit der Bewertung eines psychotherapeutischen Verfahrens beauftragt. Alle Anwendungsbereiche der Psychotherapie-Richtlinie, darunter affektive Störungen, Angst- und Zwangsstörungen, somatoforme Störungen, Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen sowie psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen oder durch Opioide, wurden infolgedessen einer Bewertung unterzogen.

Durch den Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) besonders positiv bewertet, ist die Nutzenbewertung entlang von vier Abstufungen (Nachweis, Hinweis, Anhaltspunkt und kein Anhaltspunkt) sowie der Einbezug des Patientennutzens (Berücksichtigung patientenrelevanter Endpunkte wie die Verbesserung der Lebensqualität). Für die Behandlung von Patienten mit Angst- und Zwangsstörungen sowie Schizophrenie mittels Systemischer Therapie hat das IQWiG „einen Hinweis auf einen Nutzen“ im Vergleich zu keiner Behandlung festgestellt; insgesamt empfiehlt das Institut den Einsatz der Methode in sieben Indikationen.

Bei der Systemischen Therapie werden der soziale und familiäre Kontext von Patienten mit psychischen Erkrankungen verstärkt miteinbezogen, wodurch die Wirksamkeit empirisch messbar erhöht wird. Durch die Kooperation aller wichtigen Akteure wie mitbehandelnde Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, der soziale Dienst oder die Justiz werden ferner Systemgrenzen überwunden. Aufgrund der Annahme der grundsätzlichen Autonomie und Kompetenz von Patienten legt der Heilungsansatz besonderen Wert auf Empowerment, Ressourcenaktivierung und Lösungsfokussierung. Die Systemische Therapie gilt als Verfahren mit positiver Langzeitwirkung und geringen Systemkosten.

Wann der G-BA nun seine Entscheidung zur Aufnahme der Systemischen Therapie in die Regelversorgung fällt, ist momentan nicht abzusehen. SKC als strategisches Beratungsunternehmen im Gesundheitswesen integriert unter Anleitung des Systemischen Therapeuten und geschäftsführenden Gesellschafters Prof. Dr. Matthias P. Schönermark bereits heute systemische Techniken in ihren Beratungs- und Coachingansätzen und erarbeitet zusammen mit ihren Klienten Lösungsansätze unter einer holistischen Perspektive.

VON Univ.-Prof. Dr. med. Matthias P. Schönermark, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der SKC Beratungsgesellschaft mbH und Beate Kasper, M.A. Soziologie, SKC Beratungsgesellschaft mbH

Quellen:
Ärztezeitung: Systemische Therapie hängt fest beim GBA
Ärztezeitung: Therapeuten erfreut über IQWiG-Studie
G-BA: Systemische Therapie
DGSF: Essentials Systemischer Therapie
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