Bundespolitik rügt EU-Vorschlag zur Vereinheitlichung der Nutzenbewertungen
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Univ.-Prof. Dr. med. Matthias P. Schönermark
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Laut EU-Kommission würde die Vereinheitlichung der Nutzenbewertung für mehr Transparenz über den zusätzlichen klinischen Nutzen neuer Arzneimittel und medizinischer Technologien sorgen und den Patienten schnelleren Zugang zu innovativen Produkten zur Gesundheitsversorgung gewähren. Zudem würde die Wettbewerbsfähigkeit der medizinischen Industrie gefördert und die Hersteller müssten nicht länger verschiedene nationale Nutzenbewertungsverfahren durchlaufen.
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat kritisierten den Vorschlag der EU-Kommission jedoch aufs Schärfste. Er greife in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung ein und könnte die Preisbildung für Arzneimittel in Deutschland beeinflussen. Wie auch der GKV-Spitzenverband fürchten Bund und Länder zudem eine Herabsetzung der Standards für die Nutzenbewertung. Dies stelle einen Eingriff in das bewährte AMNOG-Verfahren da und überschreite die Kompetenzen der EU.
Die SKC Beratungsgesellschaft ist Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund um Nutzenbewertung und das AMNOG-Verfahren. Erst kürzlich referierte unser geschäftsführender Gesellschafter, Prof. Dr. Matthias P. Schönermark zu dieser Problematik beim Internationalen Plasamaprotein Kongreß in Budapest.
VON Univ.-Prof. Dr. med. Matthias P. Schönermark, Geschäftsführender Gesellschafter und Lydia Gibson, M. Sc. Psychologie
Quellen:
European Commission - Press release: Assessing health technology in the EU
Deutscher Bundestag: Fraktionen rügen EU-Gesundheitsvorstoß
Beschluss des Bundesrates: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung von Gesundheitstechnologien und zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU
GKV-Spitzenverband: EU will Bewertung von Arzneimitteln an sich ziehen