GKV-Finanz­sta­bi­li­sie­rungs­ge­setz

Referentenentwurf

Fr, 18.03.2022
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgelegt. Auch wenn das Gesetz noch nicht endgültig ist und es noch einige Anpassungen geben wird, werden einige Aspekte höchstwahrscheinlich bald in Kraft treten. Die Auswirkungen für die pharmazeutische Industrie könnten dramatisch sein.

Es werden folgende Änderungen vorgeschlagen, um Arzneimittelkosten zu senken:

      • Das Preismoratorium wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
      • Der Apothekenabschlag wird für einen Zeitraum von zwei Jahren auf 2 Euro erhöht.
      • Die freie Preisbildung für innovative Arzneimittel, die im Rahmen des AMNOG-Verfahrens bewertet werden, wird auf sechs Monate verkürzt. Der verhandelte Rabatt nach § 130b SGB V gilt ab dem ersten Tag des 7. Monats - dies betrifft auch Nachverhandlungen.
      • Der Verwurf durch unwirtschaftliche Packungsgrößen soll sich im verhandelten Preis in Form eines Rabatts niederschlagen.
      • Mengenbezogene Aspekte, wie z.B. eine mengenbezogene Staffelung oder ein jährliches Gesamtvolumen, müssen Bestandteil der Preisverhandlungen nach § 130b SGB V sein.
      • Die Jahresumsatzschwelle für den Verlust der Orphan-Drug-Privilegien im AMNOG-Verfahren wird von 50 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro gesenkt.
      • Der Herstellerabschlag, insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel nach § 130a Abs. 1 S. 1 (allgemeiner Herstellerabschlag), wird begrenzt, gestaffelt und durch das Arzneimittelrabattgesetz bestimmt:
        • 1. Januar 2023: 19%; 1. Januar 2024: 16%, 1. Januar 2025: 13%, 1. Januar 2026: 10%
        • Im Falle einer verhandelten Ablösung wird der Rabatt folglich um 7%-Punkte reduziert.
      • Für neu eingeführte, innovative Arzneimittel wird ein Preisnachlass von 15% für Kombinationspräparate eingeführt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist aufgefordert zu ermitteln, welche Produkte davon betroffen sind. Dazu soll eine neue Rahmenvereinbarung ausgehandelt werden.
      • Die Mehrwertsteuer für Arzneimittel wird ab 2023 auf 7% gesenkt (Teil eines separaten Gesetzes).

Diese Maßnahmen sind eine Reaktion auf die durch die Corona-Pandemie gestiegenen Gesundheitsausgaben und gelten als Präventivmaßnahme zur Stabilisierung der Beiträge der Versicherten angesichts des demografischen Wandels, der gestiegenen Löhne für Pflegekräfte und der teuren Innovationen, die für die gesetzlichen Krankenkassen in den kommenden Jahren erwartet werden.

Wir gehen davon aus, dass die Lobbyarbeit der pharmazeutischen Unternehmen und ihrer Verbände den Gesetzentwurf abmildern wird. Nichtsdestotrotz empfehlen wir, den Änderungen einen Schritt voraus zu sein und die strategischen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen auf das Unternehmensportfolio mit Hilfe von Szenariomodellen sorgfältig abzuschätzen.

Quelle:

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 04.03.2022

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Fenja Lang
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