G-BA Innovations­aus­schuss unterstützt die Erstellung neuer Leitlinien

Versorgungspfad bei seltenen Erkrankungen

Di, 05.07.2022
Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) hat am 27.06.2022 eine neue Förderbekanntmachung veröffentlicht. Gefördert wird unter anderem die Entwicklung neuer medizinischer Leitlinien. Dieses Angebot bietet die Möglichkeit, die Versorgung spezieller Patientengruppen zu verbessern und den Weg für die Markteinführung neuer Medikamente in Indikationsgebiete mit einem unübersichtlichen Versorgungskontext zu ebnen.

Mit der ausgeschriebenen Förderung sollen Projekte unterstützt werden, die das Ziel haben, Leitlinien für Indikationen zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, in denen die Versorgung besonders herausfordernd ist. Entstehen sollen dabei in den geförderten Projekten S3-Leitlinien nach den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Bei der Erstellung wird eine interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit ebenso vorausgesetzt, wie die angemessene Einbindung der Perspektive von betroffenen Patienten*.

Die Förderung ist themenspezifisch, d.h. das zu fördernde Projekt ist einem der folgenden Themengebiete zuzuordnen:

  • Versorgung bei häufigeren Erkrankungen mit sektorenübergreifendem Koordinationsbedarf
  • Versorgung von Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Kinder, Jugendliche, ältere und/oder pflegebedürftige Menschen, genderspezifische Besonderheiten, Menschen mit Behinderungen, ethische Aspekte)
  • Gesundheit der Bevölkerung/Public Health (z. B. Gesundheitsförderung, Prävention durch Lebensstilmodifikation, Schutzmaßnahmen, Gesundheitskommunikation)
  • Intensivmedizinische Versorgung schwerstkranker Patienten

Insbesondere die Entwicklung von Leitlinien zur Versorgung von Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen soll dabei Lücken schließen, die bei der Versorgung vieler Patienten bestehen, deren krankheitsbedingte Situation außergewöhnlich ist. Das gilt vor allem für Kinder, Palliativpatienten, aber auch für Patienten mit seltenen Leiden. Das Fehlen von Leitlinien und somit eines einheitlichen Versorgungspfades erschwert sowohl die Diagnosestellung als auch die Behandlung von Patienten mit seltenen Erkrankungen, sodass ihr Leidensweg bisweilen verlängert wird. Die Unübersichtlichkeit der Versorgungssituation in solchen Indikationsgebieten hindert zusätzlich die Etablierung neuer Medikamente als Versorgungsstandard – obwohl gerade von seltenen Erkrankungen betroffene Patienten einen außerordentlichen Bedarf an effektiven und innovativen therapeutischen Optionen haben.

Die Entwicklung einer Leitlinie kann, sowohl in einer frühen als auch in einer späten Phase der Markteinführung eines neuen Medikamentes helfen, den Versorgungskontext für Patienten innerhalb einer bestimmten Indikation zu strukturieren. Dies ermöglicht eine eindeutige Nutzenbewertung des Medikamentes nach den neuesten wissenschaftlichen Standards im Rahmen des HTA-Prozesses und verhilft damit Betroffenen zur bestmöglichen Versorgung.

Die SKC Beratungsgesellschaft ermutigt alle Stakeholder in der Versorgung von Patienten mit besonderen Bedürfnissen, dieses Angebot des G-BA zu nutzen. Die Frist zur Antragsstellung auf Förderung endet am 27. September 2022 um 12.00 Uhr. Die Anträge können ausschließlich über das Internetportal des beauftragten Projektträgers, des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt e.V., abgegeben werden. Als strategische Beratung im Gesundheitswesen mit dem Fokus auf seltenen Erkrankungen und deren Therapien, unterstützen wir Sie gerne bei der Analyse von komplexen Versorgungssituationen und bei der Realisierung von Projekten zur Verbesserung der Versorgungsrealität von Patienten in Deutschland.

Quelle: Förderbekanntmachung Versorgungsforschung – Medizinische Leitlinien (MedLL)

*Die Bezeichnung Patient richtet sich an alle Patientinnen und Patienten unabhängig vom Geschlecht.

Über den Autor

Ihr Ansprechpartner  Sebastian  Vinzens
Sebastian Vinzens
M.Sc. Drug Research and Development
Fon: +49 511 64 68 14 – 0
Fax: +49 511 64 68 14 – 18
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