Verordnung er­kran­kungs­be­zo­ge­ner DiGA tritt in Kraft

Anpassung der ASV

Do, 08.09.2022
Am 11. August sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im März beschlossenen Anpassungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in Kraft getreten. Neben der Angleichung der abrechenbaren Leistungen an den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), können im Versorgungsbereich fortan digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zur Unterstützung der Patienten verschrieben werden.

Die ASV ist ein Versorgungsbereich, in dem spezialisierte Praxis- und Klinikärzte interdisziplinär zusammenarbeiten, um eine möglichst qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Behandlung von Patientinnen und Patienten mit seltenen und / oder komplexen, therapieintensiven Krankheiten zu ermöglichen. Welche Krankheiten behandelt werden können und welche Voraussetzungen beziehungsweise Rahmenbedingungen einzuhalten sind, definiert der G-BA anhand der ASV-Richtlinien. Mit Inkrafttreten des Beschlusses des G-BA erfolgt die Aktualisierung der Appendizes, welche im Anhang der ASV-Richtlinien sämtliche Leistungen konkretisieren, die in den jeweiligen ASV-Indikationen abrechenbar sind. Bis heute hat der G-BA 19 Leistungsbereiche definiert, die beispielsweise verschiedene onkologische Indikationen, rheumatische Erkrankungen oder auch Mukoviszidose umfassen.

Mit der zuletzt erfolgten Überarbeitung erweitert der G-BA dieses Leistungsangebot um neue Untersuchungen in verschiedenen Leistungsbereichen und ermöglicht zusätzlich die Verschreibung und Abrechnung von DiGA. Für die Behandlung der ASV-Patienten können fortan alle vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorläufig und dauerhaft gelisteten DiGA verschrieben werden, sofern diese die Patienten bei Beeinträchtigungen unterstützen, die im Zusammenhang mit ihrer ASV-Indikation stehen. Durch den Beschluss schafft der G-BA einen weiteren Erstattungsweg für die bis dato erstattungsfähigen DiGA. Die Ausweitung der Verschreibungsmöglichkeiten für DiGA sendet, entgegen der eher kritischen Beurteilung der DiGA durch den Gesetzgeber und die Leistungserbringer, ein positives Signal für die weitere Einbindung digitaler Angebote als integralen Bestandteil der Patientenversorgung. Für Hersteller können sich durch die Ausweitung der Verschreibungsmöglichkeiten in die ASV verschiedene strategische Handlungsmöglichkeiten ergeben:

  • Durch die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der ASV, erhalten weitere (Fach-) Ärzte die Möglichkeit, DiGA in ihren Therapien einzusetzen. Diese Fachärzte sind potenzielle Zielgruppen für ein zielgerichtetes Stakeholdermanagement und bieten Chancen, die Bekanntheit der DiGA weiter zu erhöhen.
  • Die gesteigerte Bekanntheit kann zu einer besseren Marktakzeptanz und in der Konsequenz zu zusätzlichen Marktpotentialen führen, insbesondere vor dem Hintergrund der steigerungsfähigen Verschreibungszahlen von DiGA durch die Leistungserbringer.
  • Die neuen Verordnungsoptionen können den Zugang zu Versorgungssituationen ermöglichen, in welchen DiGA derzeit noch wenig verschrieben werden. Unter Umständen können Versorgungsbedarfe adressiert und Mehrwerte für die Patienten realisiert werden, für die derzeit keine digitalen Versorgungsangebote bestehen.
  • Mit Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten zu DiGA können ggf. relevante Mengenunterschiede in den Anwenderzahlen auftreten. Budgetäre Differenzen sollten bei der Definition und dem Alignement des Business-Case sowie der gesundheitsökonomische Nutzenevaluation berücksichtigt werden.
  • Gegebenenfalls kann sich die Population der Anwender verändern und es können neue Subpopulationen identifiziert werden, sodass sich die Qualität und die Zusammensetzung der positiven Versorgungseffekte ändern können. Resultierende gesundheitsökonomische Auswirkungen sollten sowohl für bestehende als auch geplante DiGA geprüft und analysiert werden.
  • Die Versorgungspfade von Krankheiten, in welchen (zum Teil) die Versorgung in der ASV erfolgt, bieten Möglichkeiten für die strategische Analyse von Einsatzszenarien für die DiGA. Unter Umständen können so weitere Wertpotentiale identifiziert werden, die bei der Definition digitaler Innovationsvorhaben berücksichtigt werden können.

DiGA-Hersteller sollten bei der Strategieentwicklung und insbesondere bei den Analysen zu Einsatzszenarien der Anwendungen im Versorgungspfad entsprechende Auswirkungen antizipieren, die durch die Aufnahme der DiGA in die ASV denkbar sind. Als strategische Beratungsgesellschaft im Gesundheitswesen mit dem Fokus auf seltene Erkrankungen und deren Therapien sowie durch unsere Expertise für digitale Gesundheit, unterstützen wir unsere Klienten dabei, eine umfassende DiGA-Strategie zu entwickeln. Hierbei berücksichtigen wir auch die diversen Versorgungssituationen, um die Potenziale Ihrer Produkte im stark regulierten DiGA-Markt auszuschöpfen. Gemeinsam und auf der Höhe der Zeit können wir die Patientenversorgung in Deutschland verbessern!

Quellen:
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung um neue Diagnostik und digitale Anwendungen erweitert - Gemeinsamer Bundesausschuss
Beschluss
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Gemeinsamer Bundesausschuss

Über den Autor

Ihre Ansprechpartnerin  Lynn  Bordt
Lynn Bordt
M.Sc. Betriebswirtschaftslehre
Fon: +49 511 64 68 14 – 0
Fax: +49 511 64 68 14 – 18

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