EU-HTA-Verordnung und deutsche Nutzenbewertung
Die Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten ist im letzten Jahr in Kraft getreten und wird ab Anfang 2025 schrittweise umgesetzt. Begonnen wird mit den Krebsarzneimitteln; danach folgen die Arzneimittel für seltene Erkrankungen. Die Verordnung beinhaltet, dass parallel zum europäischen Zulassungsverfahren eine europäische Nutzenbewertung durchgeführt wird, die dann allen Ländern zur Verfügung gestellt wird.
Was bedeutet das für die Versorgung von Patient:innen? Wird es zukünftig zwei Nutzenbewertungen geben? Welche Abläufe werden verändert, welche Prozesse werden gestrafft oder eher komplexer? Stehen Innovationen in Deutschland weiterhin mit der Zulassung den Patient:innen zur Verfügung? Und wie können Patient:innen sich über das neue Verfahren informieren bzw. sich am Bewertungsverfahren beteiligen?
Beim Herbstforum 2023, das von Amgen und Roche organisiert wird, diskutieren Expert:innen, u.a. aus der Medizin und der Gesundheitsökonomie, mit Vertretern von Patientenorganisationen zum Thema: „EU-HTA und deutsche Nutzenbewertung – Arzneimittelbewertung auf Kollisionskurs oder Win-Win-Situation für Innovationen und Patient:innen?“. Einer der hochkarätigen Referenten ist Prof. Dr. med. Matthias P. Schönermark, Gründer und Geschäftsführer der SKC Beratungsgesellschaft mbH, Hannover. Er freut sich, mit den Teilnehmern das Thema "Black Box EU-HTA-Verordnung"zu erörtern.
Quelle: Herbstforum
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