Jeder vierte Antrag auf finanzielle Förderung von Projekten aus dem Bereich Versorgungsforschung durch Innovationsausschuss angenommen
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Dipl.-Kauffrau Heike Kielhorn-Schönermark
Gründerin und Geschäftsführerin
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Fon: +49 511 64 68 14 – 0
Fax: +49 511 64 68 14 – 18
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Hintergrund: Durch das Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Jahr 2015 erhielt der G-BA die Anordnung, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen, zu fördern. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung den „Innovationsfonds“ ins Leben gerufen, der in den Jahren 2016 – 2019 jährlich 300 Millionen € (225 Mio. € für neue Versorgungsformen; 75 Mio. € für Versorgungsforschung) für das übergeordnete Ziel, die qualitative Weiterentwicklung der Versorgungssituation in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, bereitstellt. Die Mittel werden dabei von den gesetzlichen Krankenkassen und dem Gesundheitsfonds getragen und durch das Bundesversicherungsamt verwaltet. Der beim G-BA eingerichtete Innovationsausschuss legt in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung fest, führt Interessenbekundungen durch und entscheidet auf Rechtsgrundlage der §§ 92a und 92b SGB V über die eingegangenen Anträge auf Förderung. Zudem wurde im neuen Koalitionsvertrag die Weiterentwicklung und Fortsetzung des Innovationsfonds über das Jahr 2019 hinaus mit einem Volumen von 200 Mio. € jährlich vereinbart.
Unter den 205 fristgerecht eingegangenen Projektanträgen sind nun aus den im Februar ausgeschriebene Themenfeldern Patientensicherheit, Qualitätssicherung und -förderung 30, aus besondere Versorgungssituationen 11, aus der Entwicklung von Versorgungsstrukturen und -konzepten 9 und aus der Messung der Ergebnisqualität 3 Projekte ausgewählt worden. Zudem erhielten zwei weitere Projekte, die die Evaluation der Richtlinie des G-BA zum Hautkrebs-Screening betreffen, positive Förderbescheide. Die Bekanntgabe der förderfähigen Projekte aus dem Bereich neue Versorgungsformen wird für Herbst dieses Jahres erwartet. Ausgeschriebene Förderschwerpunkte umfassten sozialleistungsträgerübergreifende Versorgungsmodelle, krankheitsübergreifende Versorgungsmodelle, Versorgungsmodelle für spezifische Krankheiten/ Krankheitsgruppen, Versorgungsmodelle für vulnerable Gruppen, Versorgungsmodelle mit übergreifender und messbarer Ergebnis- und Prozessverantwortung und Modelle zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen.
Als führende Strategieberatung im deutschen Gesundheitswesen unterstützt die SKC Beratungsgesellschaft Sie gerne bei der Antragstellung wie auch bei der Evaluation. Für genauere Informationen besuchen Sie unser Leistungsangebot oder sprechen Sie uns direkt an.
VON Dipl.-Kauffrau Heike Kielhorn-Schönermark, Geschäftsführende Gesellschafterin und Michèl Schikowski, M.Sc. Health Economics
Quellen:
G-BA: 55 neue Projekte zur Versorgungsforschung können aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert werden
G-BA: Innovationsausschuss veröffentlicht weitere Förderbekanntmachungen
G-BA: Innovationsausschuss entscheidet über weitere Förderprojekte zu neuen Versorgungsformen